AGb und Widerruf
Kurse
1. Die Kursgebühren sind nach Aufforderung zu entrichten.
2. Sollte die Kursgebühr nicht in der angegebenen Zeit bei uns eingehen, behalten wir uns vor den Kursplatz anderweitig zu vergeben.
2.a. Dies ist ein Vorbehalt. Es entbindet nicht von einer Stornierung des Kurses.
3. Wird die Kursteilnahme zwei Wochen vor Kursbeginn widerrufen, bekommt der Teilnehmer 90% seiner Kursgebühr rückerstattet. 10% der Kursgebühr werden als Bearbeitungskosten einbehalten.
4. Sollte der Widerruf später erfolgen kann die Kursgebühr nicht erstattet werden.
5. Mit der Anmeldung zum Kurs akzeptiert der Kursteilnehmer die Stornoregelung. Die An,Lesung ist hiermit verbindlich.
6. Der Stornobutton befindet sich direkt in der Bestätigungsmail, welche man für den angemeldeten Kursplatz bekommt.
7. Mit der Anmeldung zum Kurs meldet man sich zu einem Kursblock an, zb. Der Kurs ab 2.2.2020 über 6x60min. Hierfür wird auch die Kursgebühr fällig.
Solltet ihr an zb. Einem Termin verhindert sein, besteht kein Anspruch auf einen neuen Termin.
8. Sollte ein Termin unsererseits ausfallen, zb. Durch Krankheit des Kursleiters, wird der Termin selbstverständlich nachgeholt.
9. Sollte es trotz mehrfachen Vorschlägen zum
Nachholen eines Termins ( 2 Terminvorschläge) nicht zu einer Einigung der Kursteilnehmer für einen Termin kommen, verfällt der Nachholtermin.
10. Mit der Anmeldung zu Eurem Wunschkurs akzeptiert ihr die AGB und die Widerrufsmöglichkeiten.
Wir haben viele Kurse mit Warteliste. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir die Kursplätze deswegen nicht mehr dauerhaft freihalten können. Das wäre auch den anderen Mamis, Frauen und Kindern gegenüber nicht fair, die gerne teilnehmen würden.
Danke, für Euer Verständnis.
Behandlungen
Egal ob Fußpflege, Massage, Hypnose oder eine unserer anderen buchbaren Leistungen; wir arbeiten nach Terminvergabe.
Dies bedeutet dass wir Deinen Termin extra für Dich freihalten.
Bitte sagt Euren Termin, solltet Ihr ihn nicht wahrnehmen können, 24 Stunden vorher ab.
Termine die nicht fristgerecht abgesagt werden müssen wir leider in voller Leistungshöhe in Rechnung stellen.
Bitte habt Verständnis dafür, das dies einen Dienstausfall für uns bedeutet und es uns nicht immer möglich ist Termine so kurzfristig neu zu belegen.
CORONA
Sollte es zu einem erneuten Lockdown bzw. Zum verbot der Durchführung der Kurse kommen, handelt es sich hierbei um höhere Gewalt. Dies gilt auch für den Fall dass es zu erneuten Kontaktverboten kommt z.B. zu 2G. Diese Entscheidung liegt nicht in unserem Ermessensbereich. Solltet ihr in diesem Falle die Regelung nicht erfüllen besteht keinerlei Anspruch auf eine Auszahlung der Kursgebühr oder auf ein Nachholen der Termine. Wir versuchen immer eine Lösung zu finden mit der alle Seiten leben können, habt aber auch Bitte Verständnis dafür, dass wir keinerlei Einfluss auf diese Umstände haben und auch wir dadurch bereits seit über zwei Jahr mit extremen finanziellen und somit existenzbedrohenden Einbußen zu kämpfen haben. Durch die „höhere Gewalt“ besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf die Fortsetzung oder Rückzahlung der Kursgebühr des Kurses.